Datenschutz im Unternehmen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird jedes in der EU tätige Unternehmen zum Datenschutz verpflichtet. Sie ist europaweit die Wichtigste aller Datenschutzbestimmungen, deren Umsetzung die Unternehmen durch geeignete Maßnahmen unbedingt beachten müssen. In ihrer ursprünglichen Ausführung bereits mehrmals neu gefasst und modifiziert, setzt sie die EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) um und regelt umfassend die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) erweitert die Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland als nationales Recht. DasTelekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) fanden bis zum Inkrafttreten der DSGVO neben dem BDSG Anwendung.
Die Verarbeitungen personenbezogener Daten sind nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO gerechtfertigt. Unternehmen trifft dabei die Pflicht, Daten betroffener Personen, also beispielsweise von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, zu schützen und dafür besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Sanktionen in Form von hohen Bußgeldern, zu entgehen. Die DGSVO bringt dadurch für Unternehmen datenschutzrechtliche Neuerungen und erhöhte Anforderungen an den Datenschutz mit sich.